BPräsErnAnO 2004 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 4 BPräsErnAnO 2004Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes Art 3Schlussformel Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Art 3Schlussformel