IV. BPräsKldgBDiGAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Bundesdisziplinargerichten
Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.
§ 5 DSiegelErlErlaß über die Dienstsiegel
Der Bundesminister des Innern wird allgemeinverbindliche Richtlinien zur Ausführung des Erlasses aufstellen.
§ 13 NRW-26516Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen - Wahlprüfungsgesetz NW -
Die erforderlichen Durchführungsverordnungen und Ausführungsbestimmungen erläßt das für Inneres zuständige Ministerium.
Art 2 BGSResOffBPräsErnAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve
Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erläßt der Bundesminister des Innern.
Art 3 BPräsErnAnO 2004Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes
Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erlässt das Bundesministerium des Innern.