Art 3 BPräsErnAnO 2004Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes
Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erlässt das Bundesministerium des Innern.
Art 2 BGSResOffBPräsErnAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve
Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erläßt der Bundesminister des Innern.
(XXXX) Abs. 2 BPräsKennzAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr
Der Bundesminister für Verteidigung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.
IV. BPräsWehrDGerKldgAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Wehrdienstgerichten
Der Bundesminister für Verteidigung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.