BPräsWahlG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 BPräsWahlGGesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung · Erster Abschnitt§ 2 Der Präsident des Bundestages bestimmt Ort und Zeit des Zusammentrittes der Bundesversammlung.§ 2