BPräsWahlG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 BPräsWahlGGesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung · Erster Abschnitt § 5§ 7 Wird die Wahl nach § 2 Abs. 2 Satz 3 von einem Landtagsausschuß vorgenommen, so gelten §§ 4 und 5 entsprechend. § 5§ 7