BPräsWahlG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 BPräsWahlGGesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung · Erster Abschnitt § 2§ 4 Zur Bundesversammlung ist wählbar, wer zum Bundestag wählbar ist. § 2§ 4