§ 4 BPrDGrUnifAnO
Am Anzug werden die folgenden allgemeinen Kennzeichen getragen:
als nationales Kennzeichen
am Barett: am unteren Rand des Barettabzeichens eine stilisierte Bundesflagge; Ausnahmen bei Angehörigen multinationaler Verbände bedürfen meiner Zustimmung,
an anderen Kopfbedeckungen: eine Kokarde in den Bundesfarben,
am Kampfanzug: ein Ärmelabzeichen in den Bundesfarben;
als Mützenabzeichen Offizierinnen und Offiziere sowie Oberfähnriche tragen zusätzlich eine Stickerei auf dem Mützenschirm;
beim Heer: an der Schirmmütze und an der Bergmütze zwei gekreuzte Säbel,
bei der Luftwaffe: an der Schirmmütze eine Schwinge,
bei der Marine: an der Schirmmütze ein Anker;
als Barettabzeichen das Abzeichen der Truppengattung oder des Großverbands.
Generale tragen eine Goldstickerei auf roten Kragenspiegeln.