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Die geschätzten Gesamtkosten einschließlich der Veröffentlichungskosten (§ 3) dürfen 1,1 Mio. DM[1] jährlich nicht übersteigen. Auf das Institut der Feuerwehr (IdF) sollen 420.000 DM[2] desjährlichen Auftragsvolumens entfallen, soweit dieses nicht an Dritte vergeben wird.