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Bei der Bundesrechtsanwaltskammer wird eine Satzungsversammlung eingerichtet.
Die Satzungsversammlung erläßt als Satzung eine Berufsordnung für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes unter Berücksichtigung der beruflichen Pflichten und nach Maßgabe des § 59a.
Die Satzungsversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.