§ 73 Abs. 2 Nr. 7 BRAOAufgaben des Vorstandes
der Kammerversammlung über die Verwaltung des Vermögens jährlich Rechnung zu legen;
§ 185 Abs. 2 BRAOAufgaben des Präsidenten
Der Präsident vermittelt den geschäftlichen Verkehr der Bundesrechtsanwaltskammer und des Präsidiums. Er führt die Beschlüsse des Präsidiums und der…
§ 179 Abs. 3 BRAOZusammensetzung des Präsidiums
Das Präsidium gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 186 Abs. 2 BRAOAufgaben des Schatzmeisters
Über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Verwaltung des Vermögens hat er jährlich der Hauptversammlung Rechnung zu legen.
§ 89 Abs. 2 Nr. 6 BRAOAufgaben der Kammerversammlung
die Abrechnung des Vorstandes über die Einnahmen und Ausgaben der Kammer sowie über die Verwaltung des Vermögens zu prüfen und über die Entlastung zu…