§ 3 Abs. 1 SächsBrexitÜGSächsisches Brexit-Übergangsgesetz
Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen…
§ 3 Abs. 1 SaarlBrexitÜGGesetz Nr. 1959 für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Saarländisches Brexit-Übergangsgesetz - SaarlBrexitÜG) Vom 13. März 2019
Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen…
§ 3 BrexitÜG NRWGesetz für die Übergangsphase nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union des Landes Nordrhein-Westfalen
Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen…
§ 5 Abs. 2 ÜblG 6Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West)
Das Auswärtige Amt gibt den Zeitpunkt des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.
Art. 2 32019R0497VERORDNUNG (EU) 2019/497 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 hinsichtlich bestimmter Vorschriften für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Tag, an dem die Verträge gemäß Artikel…