§ 13 ÜblG 5Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 4 Abs. 2 BrexitÜGGesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Das Auswärtige Amt gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.
§ 1 ÜblG 6Grundsatz
Bundesrecht, das in Berlin (West) auf Grund alliierter Vorbehaltsrechte bisher nicht oder nicht in vollem Umfang gilt, gilt vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an…
Art 3 Abs. 3 UNFrBüroVbgVVerordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) in Bonn
Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.