§ 58 Abs. 2 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Die vorschlagsberechtigte Fraktion schlägt zur Wahl des Vorsitzes und der Stellvertretung ein Mitglied vor. Der Ausschuss wählt den Vorsitz sowie die…
Art. 5 Abs. 1 32014D0113BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3. März 2014 zur Einsetzung eines Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen und zur Aufhebung des Beschlusses 95/320/EG (2014/113/EU)
Zu Beginn jeder Amtszeit wählt der Ausschuss mit einfacher Mehrheit aus dem Kreis seiner Mitglieder eine/einen Vorsitzende/n und zwei stellvertretende…
§ 58a Abs. 1 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Auf die Abwahl des Vorsitzenden durch die Mitglieder des Ausschusses ist § 2a Absatz 4 und 5 entsprechend anzuwenden. Die Abwahl erfolgt in nichtöffentlicher…
§ 1 Abs. 1 SächsAHaftBeirVOSächsische Abschiebungshaftbeiratsverordnung
Die Mitglieder des Beirats wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter mit Stimmenmehrheit. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die…
Art. 6 32008D0590Der (die) Vorsitzende des Ausschusses wird aus der Mitte der Vertreter der Mitgliedstaaten gewählt; seine (ihre) Amtszeit beträgt ein Jahr. Die Wahl erfolgt mit…