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Der (die) Vorsitzende des Ausschusses wird aus der Mitte der Vertreter der Mitgliedstaaten gewählt; seine (ihre) Amtszeit beträgt ein Jahr. Die Wahl erfolgt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der Stimmen. Außerdem werden mit derselben Mehrheit und unter den gleichen Bedingungen zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt. Sie vertreten den (die) Vorsitzende(n), falls diese(r) verhindert ist. Der (die) Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden müssen aus verschiedenen Mitgliedstaaten kommen. Sie bilden das Präsidium des Ausschusses, das vor jeder Ausschusssitzung zusammentritt. Die Arbeit des Ausschusses wird von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem (der) Vorsitzenden organisiert. Der Entwurf der Tagesordnung der Ausschusssitzungen wird von der Kommission im Einvernehmen mit dem (der) Vorsitzenden festgelegt. Die Sekretariatsgeschäfte übernimmt das Referat der Kommission, das für die Chancengleichheit von Frauen und Männern zuständig ist. Die Berichte über die Ausschusssitzungen werden von den Kommissionsdiensten erstellt und dem Ausschuss zur Genehmigung vorgelegt.
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