§ 27 Abs. 2 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Will der Präsident selbst sich als Redner an der Aussprache beteiligen, so hat er während dieser Zeit den Vorsitz abzugeben.
§ 27 Abs. 2 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Will die Präsidentin oder der Präsident als Mitglied des Landtages sprechen, so muss sie oder er den Vorsitz abgeben.
§ 44 LTG SLGesetz Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes Vom 20. Juni 1973
1Über Anordnungen des Präsidenten im Rahmen der Sitzungsleitung ist eine Aussprache zulässig. 2Der Präsident kann sie auf die nächste Sitzung vertagen.
§ 21c Abs. 1 GVGGerichtsverfassungsgesetz
Bei einer Verhinderung des Präsidenten oder aufsichtführenden Richters tritt sein Vertreter (§ 21 h) an seine Stelle. Ist der Präsident oder aufsichtführende…
Art. 39 Abs. 2 31994R2100Der Präsident des Amtes nimmt an den Beratungen teil, sofern der Verwaltungsrat nicht etwas anderes beschließt. Er hat kein Stimmrecht.