Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Präsidentin oder der Präsident beruft die Sitzungen des Landtages ein; sie oder er eröffnet, leitet und schließt sie.
Will die Präsidentin oder der Präsident als Mitglied des Landtages sprechen, so muss sie oder er den Vorsitz abgeben.
Vor Erledigung der Tagesordnung kann die Sitzung nur durch einen Beschluss des Landtages auf Vorschlag einer Fraktion oder auf Antrag von mindestens fünf Abgeordneten geschlossen werden.