§ 126 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können im einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Bundestages beschlossen…
§ 57 Abs. 1 LTG SLGesetz Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes Vom 20. Juni 1973
Der Landtag kann mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten Abweichungen von den Vorschriften seiner Geschäftsordnung im Einzelfall beschließen, wenn…
§ 19 GemAusGOGeschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß
Ist die Feststellung nach Artikel 115e Abs. 1 des Grundgesetzes getroffen, kann der Gemeinsame Ausschuß diese Geschäftsordnung ändern und im Einzelfall mit…
§ 4 Abs. 4 GGArt115dGOGeschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes
Die Abstimmungen werden getrennt vorgenommen. Abweichende Beschlüsse der Vertreter des Bundesrates gelten als Änderungsanträge für die Fortsetzung der…
§ 29 Abs. 2 BRGO 2025Abstimmung
Soweit eine Abstimmung über die Empfehlungen der Ausschüsse nicht beantragt ist und keine einander widersprechenden Empfehlungen, keine Anträge oder…