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Der mittlere Schulabschluss wird Schülerinnen und Schülern, die noch keinen Realschulabschluss erworben haben, mit dem erfolgreichen Berufsschulabschluss zuerkannt. Voraussetzungen hierfür sind
das Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer ausgewiesenen Durchschnittsnote von mindestens 3,0 auf der Grundlage eines qualifizierenden Hauptschulabschlusses, eines Hauptschulabschlusses oder eines diesem gemäß § 28 Absatz 2 und § 29 Absatz 3 gleichwertigen Abschlusses,
der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und
nachgewiesene Fremdsprachenkenntnisse nach einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht oder Fremdsprachenkenntnisse auf dem Sprachniveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache.
Die Durchschnittsnote gemäß Satz 2 Nummer 1 wird als arithmetisches Mittel aus allen Zeugnisnoten gebildet. Sie wird mit einer Stelle nach dem Komma ohne Rundung angegeben.
Über den mittleren Schulabschluss wird ein gesondertes Zeugnis nach einem von der obersten Schulaufsichtsbehörde vorgegebenen Muster ausgestellt.
Der mittlere Schulabschluss wird Schülerinnen und Schüler, die noch keinen Realschulabschluss erworben haben, auf der Grundlage eines qualifizierenden…
Der mittlere Schulabschluss wird Schülerinnen und Schüler, die noch keinen Realschulabschluss erworben haben, auf der Grundlage eines qualifizierenden…
„(1) Der mittlere Schulabschluss wird Schülerinnen und Schülern, die noch keinen Realschulabschluss erworben haben, mit dem erfolgreichen Berufsschulabschluss…
Der mittlere Schulabschluss wird Schülerinnen und Schülern, die noch keinen Realschulabschluss erworben haben, mit der Versetzung in die zweite Klassenstufe…
das arithmetische Mittel aus der Summe der Noten aus allen im Abschlusszeugnis ausgewiesenen Prüfungsfächern der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 (§ 20) und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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