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Das Berufsvorbereitungsjahr oder das Berufsgrundbildungsjahr ist erfolgreich abgeschlossen, wenn
in keinem Fach oder Lernfeld der Stundentafel die Zeugnisnote ungenügend erteilt wurde und
im berufsübergreifenden Bereich und im berufsbezogenen Bereich jeweils höchstens einmal die Zeugnisnote mangelhaft erteilt wurde und diese Zeugnisnote mit einer Zeugnisnote desselben Bereichs, die nicht schlechter als befriedigend sein darf, ausgeglichen werden kann.
Im Rahmen des Notenausgleichs gemäß Satz 1 Nummer 2 ist die Note für die komplexe Arbeitsaufgabe dem berufsbezogenen Bereich zugeordnet. Mit den Noten der Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion, Ethik oder Sport ist kein Notenausgleich möglich.
Wer das Berufsvorbereitungsjahr erfolgreich abgeschlossen hat und noch keinen Hauptschulabschluss besitzt, erhält im Zeugnis der Berufsschule außerdem die Bestätigung, dass ein Bildungsstand erreicht wurde, der dem erfolgreichen Besuch der Oberschule mit Hauptschulabschluss entspricht.
die Zeugnisnote in höchstens einem Fach „mangelhaft“ lautet und die mangelhafte Leistung durch mindestens die Zeugnisnote „befriedigend“ in einem anderen Fach -…
Ein nicht erfolgreicher Besuch des einjährigen Bildungsganges der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule schließt die mit dem Hauptschulabschluss…
In dem Ausbildungsjahr, in dem die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang in der dualen Berufsausbildung an der Berufsschule abschließt, stellt die…
im berufsübergreifenden Bereich und im berufsbezogenen Bereich die Note „mangelhaft“ jeweils höchstens einmal mit einer Note desselben Bereichs ausgeglichen…
Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule, die die Prüfung zum Erwerb der mit dem Hauptschulabschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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