§ 55 Abs. 5 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Die Niederschrift darf vor der Durchsicht durch die Rednerin oder den Redner außer der Präsidentin oder dem Präsidenten niemand vorgelegt werden, wenn nicht die…
§ 43 Abs. 2 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Vor dem Verlesen von Reden ist je eine Ausfertigung der Präsidentin oder dem Präsidenten und dem Stenografischen Dienst zu übergeben. Ausnahmen hiervon kann die…
Art. 63 Abs. 2 32009R0874Die Niederschrift über die Aussage eines Zeugen, Sachverständigen oder Verfahrensbeteiligten wird diesem vorgelesen oder zur Durchsicht vorgelegt. In der…
§ 33 Abs. 2 BTGO 2025Die Rede
Außerhalb der Kernzeiten können Redner ihre Reden mit Zustimmung des Präsidenten schriftlich zu Protokoll geben. Der Umfang der Redetexte hat sich an den…
§ 130 Abs. 1 FlurbGFlurbereinigungsgesetz
Die Niederschrift ist den an der Verhandlung Beteiligten vorzulesen oder vorzulegen. In der Niederschrift ist zu vermerken, daß dies geschehen und ob sie…