§ 20 Abs. 1 BRGO 2025Geschäftsordnung des Bundesrates
Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Sitzungen des Bundesrates.
§ 27 Abs. 1 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Die Präsidentin oder der Präsident beruft die Sitzungen des Landtages ein; sie oder er eröffnet, leitet und schließt sie.
§ 10 Abs. 2 ZKBSVVerordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.
§ 28 Abs. 5 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Die Präsidentin oder der Präsident setzt selbstständig den Zeitpunkt und die Tagesordnung der nächsten Sitzung fest, wenn der Landtag sie oder ihn dazu…
§ 15 Abs. 2 BRGO 2025Geschäftsordnung des Bundesrates
Die Präsidentin oder der Präsident bereitet die Sitzungen vor. Zur Vorbereitung der Sitzungen werden die zu beratenden Vorlagen in vorläufigen Tagesordnungen…