§ 45 Abs. 1 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Die Präsidentin oder der Präsident eröffnet über jeden Beratungsgegenstand die Aussprache.
§ 44 LTG SLGesetz Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes Vom 20. Juni 1973
1Über Anordnungen des Präsidenten im Rahmen der Sitzungsleitung ist eine Aussprache zulässig. 2Der Präsident kann sie auf die nächste Sitzung vertagen.
§ 57 Abs. 2 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Die Präsidentin oder der Präsident setzt die Aussprache auf die Tagesordnung, wenn sie oder er den Antrag für zulässig hält; ist dies nicht der Fall,…
§ 23 Abs. 5 BRGO 2025Geschäftsordnung des Bundesrates
Über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, darf nicht verhandelt und beschlossen werden, wenn ein Land widerspricht.
§ 28 Abs. 2 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Im Erweiterten Präsidium wird zur Vorbereitung der Beratungen vereinbart, zu welchen Tagesordnungspunkten auf eine Aussprache verzichtet werden soll. Sofern…