§ 22g BRGO 2025Geschäftsordnung des Bundesrates
Wenn im Bundesrat störende Unruhe entsteht, kann die Präsidentin oder der Präsident die Sitzung unterbrechen. Kann sich die Präsidentin oder der Präsident kein…
§ 49 Abs. 1 LTG SLGesetz Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes Vom 20. Juni 1973
1Wird die Sitzung gestört, kann der Präsident die Sitzung unterbrechen oder aufheben. 2Kann der Präsident sich kein Gehör verschaffen, verlässt er seinen Platz;…
§ 59 Abs. 4 BTGO 2025Rechte und Pflichten des Vorsitzenden
Der Vorsitzende kann im Bedarfsfall jedes Mitglied zur Einhaltung der parlamentarischen Ordnung und zur Achtung der Würde des Bundestages auffordern. Ist der…
§ 28 Abs. 2 BRGO 2025Geschäftsordnung des Bundesrates
Bei Beschlussunfähigkeit hat die Präsidentin oder der Präsident die Sitzung aufzuheben und den Zeitpunkt der nächsten Sitzung bekanntzugeben.
§ 46 Abs. 1 LTG SLGesetz Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes Vom 20. Juni 1973
1Verstößt ein Abgeordneter gegen die Ordnungsbestimmungen und fügt sich nicht den Anordnungen des Präsidenten, kann der Präsident ihn von der weiteren Teilnahme…