Gesetze
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1Wird die Sitzung gestört, kann der Präsident die Sitzung unterbrechen oder aufheben. 2Kann der Präsident sich kein Gehör verschaffen, verlässt er seinen Platz; damit ist die Sitzung unterbrochen.
1Wer als Zuhörer Beifall oder Missbilligung äußert oder die Ordnung oder die Würde des Hauses verletzt, kann auf Anordnung des Präsidenten aus dem Haus gewiesen werden. 2Sind die Störer nicht zu ermitteln, kann der Präsident den Zuhörerraum räumen lassen.