Art. 41 Abs. 4 32024D3080BESCHLUSS (EU) 2024/3080 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2024 zur Festlegung der Geschäftsordnung der Kommission und zur Änderung des Beschlusses K(2000) 3614
Nimmt der Juristische Dienst eine juristisch-sprachliche Überarbeitung eines Entwurfs eines Rechtsakts vor, so müssen alle erforderlichen Sprachfassungen…
Art. 54 Abs. 5 32024D3080BESCHLUSS (EU) 2024/3080 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2024 zur Festlegung der Geschäftsordnung der Kommission und zur Änderung des Beschlusses K(2000) 3614
Die zuständige Dienststelle gewährleistet die Qualität der Abfassung und Form von Entwürfen von Rechtsakten oder Standpunkten, die in der Gruppe für…
§ 11 Abs. 6 RegGO SL 2026Geschäftsordnung der Regierung des Saarlandes Vom 10. Februar 2026
Bei den Beratungen der Gesetzesvorlagen im Landtag dürfen Beauftragte der Ministerin oder des Ministers nicht gegen die Auffassung der Landesregierung wirken.…
Art. 1 Abs. 2 32006D0683Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 19 Absätze 4, 5 und 6 sowie seiner Befugnisse und seiner politischen Gesamtverantwortung wird der Vorsitz von dem…
Art. 53 Abs. 2 32024D3080BESCHLUSS (EU) 2024/3080 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2024 zur Festlegung der Geschäftsordnung der Kommission und zur Änderung des Beschlusses K(2000) 3614
Der Juristische Dienst gewährleistet eine unabhängige und objektive Kontrolle der Rechtmäßigkeit aller Entwürfe von Rechtsakten, aller von der Kommission…