§ 15 Abs. 2 Nr. 2 BtOGAufgaben kraft Gesetzes
die Verpflichtung des ehrenamtlichen Betreuers zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen,
§ 9 Abs. 2 PflSchulV SLVerordnung zu den Mindestanforderungen an die Pflegeschulen (Pflegeschulenverordnung) Vom 13. Mai 2019
Entsprechende Maßnahmen sind gegenüber der zuständigen Behörde auf Anforderung in geeigneter Form nachzuweisen.
§ 32 Abs. 2 BtOGRegistrierung von bereits tätigen beruflichen Betreuern; vorläufige Registrierung
Bei Personen, die zum 1. Januar 2023 bereits seit mindestens drei Jahren berufsmäßig Betreuungen geführt haben, ist davon auszugehen, dass sie über die nach §…
Art. 2 Abs. 4 SN-17011Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Qualifikationsvoraussetzungen von pädagogischen Fachkräften
Jede pädagogische Fachkraft in einer Einrichtung soll sich regelmäßig fortbilden. Der Träger der Einrichtung sorgt dafür, dass durch Fortbildung die berufliche…
§ 6 Abs. 1 BtOGFörderungsaufgaben
Die Behörde sorgt dafür, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich ein ausreichendes Angebot zur Einführung der Betreuer und der Bevollmächtigten in ihre Aufgaben und…