§ 4 Abs. 5 VwFAngAusbV 1999Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
Zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung sind die Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen Bundesverwaltung, Landesverwaltung,…
§ 15 Abs. 2 Nr. 2 SN-4186Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung
mindestens 120 Unterrichtsstunden dienstbegleitende Übungen einschließlich Ausbildung in der Datenverarbeitung und
§ 7 NRW-28390Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Familienpflegerinnen und Familienpfleger
Für Auszubildende, denen eine Teilhabe an einer Ausbildung gemäß § 4 aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, kann die…
§ 75 Abs. 3 FSchulSozPädAPO SL 2026Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - Vom 26. Juni 2026*
In der berufspraktischen Ausbildung sind insgesamt 1.280 Stunden abzuleisten, von denen 1.200 Stunden auf die berufspraktische Ausbildung in der…
§ 72 Abs. 3 FSchulSozPädAPO SL 2026Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - Vom 26. Juni 2026*
Von den insgesamt 2.400 Unterrichtsstunden des fachrichtungsübergreifenden und fachrichtungsbezogenen Lernbereichs im Pflichtbereich im Rahmen der…