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Für Auszubildende, denen eine Teilhabe an einer Ausbildung gemäß § 4 aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, kann die Ausbildung berufsbegleitend durchgeführt werden. Die berufsbegleitende theoretische und fachpraktische Ausbildung dauert in der Regel 36 Monate. Sie umfasst den gleichen Stoffplan und die gleiche Mindeststundenzahlen wie die Ausbildung am Fachseminar gemäß § 4. Bei der berufsbegleitenden theoretischen und fachpraktischen Ausbildung gelten die Regelungen für anrechenbare Zeiten nach § 6 entsprechend.
Die berufsbegleitende Teilzeitausbildung für beruflich nicht einschlägig Beschäftigte dauert vier Schuljahre. Sie gliedert sich in die fachtheoretische…
Die berufspraktische Ausbildung, die sich in der Regel unmittelbar an die erfolgreich bestandene Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 anschließt, findet an fünf…
Die berufspraktische Ausbildung, die sich in der Regel unmittelbar an die erfolgreich bestandene Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 anschließt, findet an fünf…
Die berufspraktische Ausbildung, die sich in der Regel unmittelbar an die erfolgreich bestandene Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 anschließt, findet an fünf…
Die berufspraktische Ausbildung dient dazu, die während des fachtheoretischen Ausbildungsabschnitts an der Fachschule erworbenen Kompetenzen ergänzend und…
In der Vollzeitform schließt sich die berufspraktische Ausbildung in der Regel unmittelbar an die erfolgreich bestandene Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.