BVerfG, 1 BvR 1555/14Nichtannahmebeschluss v. 2017-11-27 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Zum Angebot von Ethikunterricht in der Grundschule - unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde in mehrfacher Hinsicht
BVerfG, 1 BvR 2440/16, 1 BvR 2441/16Nichtannahmebeschluss v. 2017-11-09 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren bzw für im Beratungshilfeverfahren erhobene Anhörungsrügen - keine grundsätzliche Bedeutung der Sache - keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten
BVerfG, 1 BvR 1489/16Nichtannahmebeschluss v. 2017-11-09 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Störung der Feiertagsruhe durch Vorführung eines nicht feiertagsfreien Films ("Das Leben des Brian") am Karfreitag - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem § 10 FeiertG NW - zudem unzureichende Substantiierung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung
BVerfG, 1 BvR 1069/14Nichtannahmebeschluss v. 2017-11-09 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Zur Überführung von in der DDR erworbener Anwartschaften aus dem Zusatzversorgungssystem für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparats (hier: gem § 6 Abs 2 Nr 7 AAÜG idF vom 21.06.2005) - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung mit verfassungsgerichtlicher Rspr (insb BVerfGE 126, 233) - Zur Rolle des Generalstaatsanwalts der ehemaligen DDR sowie der ihm beigeordneten Staatsanwälte
BVerfG, 1 BvR 2369/14Nichtannahmebeschluss v. 2017-11-09 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Zur Anwendung des § 6 Abs 2 Nr 4 AAÜG auf in der DDR erworbene Anwartschaften eines stellvertretenden Ministers aus der Zusatzversorgung der technischen Intelligenz bzw der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichend substantiierter Darlegung einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung bzw einer anderweitigen Grundrechtsverletzung