BVerfG, 2 BvR 49/17Nichtannahmebeschluss v. 2017-11-08 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Zu verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung von Lockerungen im Strafvollzug, insb bei langdauernder Inhaftierung - hier: Rüge einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch unzureichende Sachaufklärung bzgl Vollzugslockerungen nicht hinreichend substantiiert (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG nicht gerügt
BVerfG, 2 BvR 1366/17Nichtannahmebeschluss v. 2017-11-08 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung - hier: Auferlegung eines Ordnungsgeldes gem § 178 GVG wegen mehrfachen verspäteten Erscheinens vor Gericht sowie beharrlicher Weigerung, sich anlässlich einer Zeugenvernehmung sowie zur Urteilsverkündung zu erheben
BVerfG, 1 BvR 1746/16Nichtannahmebeschluss v. 2017-10-27 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss sowie Versagung von PKH für das Verfassungsbeschwerdeverfahren: Mangelnde Bewilligungsreife des PKH-Antrags im Zeitpunkt der Verfahrenserledigung bei Nichtvorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 Abs 2 bis 4 ZPO) - Bezugnahme auf "erstinstanzlich vorgelegte Erklärung" insofern nicht hinreichend
BVerfG, 2 BvQ 69/17Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2017-10-26 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzureichende Darlegung einer Verletzung fachgerichtlicher Schutzpflichten bzgl des Rechts auf Leben bzw körperliche Unversehrtheit im Zwangsvollstreckungsverfahren
BVerfG, 1 BvR 1026/13Nichtannahmebeschluss v. 2017-10-24 · § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Verfahrensteilung der Flughafenplanung (hier: Flughafen Berlin Brandenburg / BER) in Planfeststellung des Flughafens einerseits und Flugverfahrensplanung (Flugroutenplanung) andererseits mit Rechtsschutzgarantie vereinbar - zu den Grenzen der Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern im Planfeststellungsverfahren - Wahrscheinlichkeit der eigenen Betroffenheit (hier: mit Blick auf Änderungen der Flugroutenplanung) muss für potentiell Betroffene abschätzbar sein