BVerfG, 2 BvE 10/12Beschluss v. 2013-04-09 · § 64 BVerfGG
Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren: Zur Frage der Passivlegitimation von im Bundestag vertretenen Fraktionen
BVerfG, 2 BvE 11/12Beschluss v. 2013-02-20 · § 64 Abs 1 BVerfGG
Antrag einer politischen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungskonformität mangels Antragsberechtigung unzulässig - Fehlen eines gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Verfassungskonformität einer politischen Partei stellt keine Rechtsschutzlücke dar und verletzt politische Partei nicht in ihren Rechten - Antrag im Organstreitverfahren mangels hinreichender Substantiierung einer Verletzung von Art 21 Abs 1 GG unzulässig
BVerfG, 2 BvE 8/12Beschluss v. 2012-09-27 · § 64 Abs 3 BVerfGG
Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren - Zur Relevanz des Verkündungszeitpunktes eines Gesetzes für Frist des § 64 Abs 3 BVerfGG - keine gesetzgeberische Pflicht gegenüber politischen Parteien zur Ausgestaltung des Rechtswegs gem Art 19 Abs 4 S 2 GG
BVerfG, 2 BvE 6/12, 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1421/12, 2 BvR 1438/12, 2 BvR 1439/12, 2 BvR 1440/12Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2012-09-12 · § 64 BVerfGG
Zur Zulässigkeit der Ratifizierung des ESM-Vertrages (ESMV) und des "Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion" (SKS-Vertrag) sowie zur Ausfertigung der Begleitgesetze - Gewährleistung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestags erfordert völkerrechtliche Sicherstellung entsprechender Auslegungsvarianten des ESMV - Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen im Verfassungsbeschwerde- und im Organstreitverfahren mit Maßgabe der völkerrechtlichen Vorbehalte - nach summarischer Prüfung überwiegend keine Erfolgsaussichten in der Hauptsache - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden
BVerfG, 2 BvE 3/11Beschluss v. 2012-02-14 · § 64 Abs 1 BVerfGG
Verwerfung des Antrags einer politischen Partei, im Rahmen eines Organstreitverfahrens festzustellen, dass das gesetzgeberische Unterlassen einer fristgemäßen Neuregelung zur Beseitigung des negativen Stimmrechts sie in ihrem aus Art 21 Abs 1 S 1 GG herzuleitenden organschaftlichen Recht auf Chancengleichheit bei der Teilnahme an einer Bundestagswahl verletzt