BVerfG, 1 BvQ 16/17, 1 BvQ 17/17, 1 BvR 764/17, 1 BvR 770/17Nichtannahmebeschluss v. 2017-06-06 · § 90 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss sowie Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen: Zivilprozessuales eV-Verfahren über äußerungsrechtliche Unterlassungspflichten eines Nachrichtenmagazins - Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§§ 936, 924 Abs 3 S 2, 707 ZPO) nicht zur mittelbaren Rüge von Grundrechtsverletzungen durch zugrunde liegende einstweilige Verfügung geeignet - Grundrechtsrügen bzgl einstweiliger Verfügungen teils geheilt (soweit rechtliches Gehör betroffen ist), teils verfristet (soweit durch die fachgerichtliche Verfahrensgestaltung das Recht auf prozessuale Waffengleichheit bzw auf ein faires Verfahren verletzt sein soll)
BVerfG, 2 BvQ 27/17Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2017-05-24 · § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Grundsatz der Subsidiarität gebietet vorrangige Erschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - hier: Rechtsbehelfe zur einstweiligen Unterbindung der Sichtung sichergestellter Beweismittel gem § 110 StPO
BVerfG, 2 BvR 1107/16Nichtannahmebeschluss v. 2017-05-22 · § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Begründung einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Klageerzwingungsverfahren - zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde - jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen angegriffene Entscheidung
BVerfG, 2 BvR 1453/16Nichtannahmebeschluss v. 2017-05-22 · § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags darf nicht von einer expliziten Verbescheidung des Verletzten durch die Staatsanwaltschaft abhängig gemacht - gerichtliche Kontrolle auch bei Nichtbescheidung geboten - jedoch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Nichteröffnung eines (erneuten) Klageerzwingungsverfahrens, wenn ein bereits verbeschiedenes Strafverfolgungsverlangen lediglich wiederholt und nicht auf neue Tatsachen gestützt wird
BVerfG, 2 BvR 865/17Nichtannahmebeschluss v. 2017-05-15 · § 90 Abs 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Maßnahmen von EU-Organen (hier: Beschlüsse und weitere Handlungen bzgl der EU-Datenschutz-Grundverordnung - juris: EUV 2016/679) sind keine Akte deutscher öffentlicher Gewalt iSd Art 93 Abs 1 Nr 4a GG, § 90 Abs 1 BVerfGG - Zurückweisung offensichtlich unzureichend begründetet Ablehnungsgesuche - Unzulässigkeit mangels Wahrung der Jahresfrist (§ 93 Abs 3 BVerfGG), soweit § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG gerügt wird