§ 193 Abs. 2 GVGGerichtsverfassungsgesetz
Bei der Beratung und Abstimmung dürfen außer den zur Entscheidung berufenen Richtern nur die bei demselben Gericht zu ihrer juristischen Ausbildung…
§ 17 Abs. 1 VGHGO SL 2026Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes Vom 21. Januar 2026
An der Beratung und Abstimmung dürfen nur die mitwirkenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs teilnehmen; wissenschaftliche Mitarbeitende dürfen bei der…
§ 3 Abs. 5 MeßAPrAbk SLAbkommen über einheitliche Ausbildung und Prüfung im Bereich des gesetzlichen Messwesens - Akademie-Abkommen Vom 28. November 1991 bis 18. Mai 1992
An der Beratung dürfen nur Mitglieder des Prüfungsausschusses teilnehmen. Die Anwesenheit weiterer Personen ist ausgeschlossen, wenn sie nicht durch Landesrecht…
§ 52 Abs. 3 FGOFinanzgerichtsordnung
Bei der Abstimmung und Beratung dürfen auch die zu ihrer steuerrechtlichen Ausbildung beschäftigten Personen zugegen sein, soweit sie die Befähigung zum…
§ 10 Abs. 2 WahlPrGWahlprüfungsgesetz
An der Schlußberatung können nur diejenigen ordentlichen und beratenden Mitglieder des Ausschusses oder ihre Stellvertreter teilnehmen, die der mündlichen…