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An der Beratung und Abstimmung dürfen nur die mitwirkenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs teilnehmen; wissenschaftliche Mitarbeitende dürfen bei der Beratung und Abstimmung zugegen sein, soweit der Verfassungsgerichtshof ihre Anwesenheit gestattet.
Jedes mitwirkende Mitglied des Verfassungsgerichtshofs kann bis zur Bekanntgabe der Entscheidung die Fortsetzung der Beratung anregen, wenn es bisher nicht erörterte Gesichtspunkte vortragen möchte.
Die Beratung beginnt mit der Übermittlung eines Votums an die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs.
Beratungen können in Online-Konferenzen erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass alle mitwirkenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs durch die Geschäftsstelle Zugang zu der digitalen Beratung erhalten haben.