§ 5 Abs. 1 SHzGGesetz Nr. 1483 - Saarländisches Hoheitszeichengesetz (SHzG) Vom 7. November 2001
Die Landesbehörden und die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, haben zu beflaggen, wenn dies vom Ministerium…
§ 24 Abs. 1 BVerfGGO 2015Der Senat beschließt, ob eine mündliche Verhandlung stattfindet. Er kann zu § 17a BVerfGG ergänzende Regelungen für die mündliche Verhandlung und die…
§ 16 Nr. 2 SHzGGesetz Nr. 1483 - Saarländisches Hoheitszeichengesetz (SHzG) Vom 7. November 2001
die Tage, an denen die Dienstgebäude der Landesbehörden und der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts ohne besondere…
§ 3 SHzVOSaarländische Hoheitszeichenverordnung (SHzVO) Vom 8. Juli 2002
In besonderen Fällen erlässt das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport eine Beflaggungsanordnung. Sie ist der Staatskanzlei, den obersten…
§ 2 Abs. 1 SHzVOSaarländische Hoheitszeichenverordnung (SHzVO) Vom 8. Juli 2002
Ohne besondere Anordnung sind die öffentlichen Dienstgebäude der Landesbehörden sowie der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des…