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Für die Überwachung des Brandschutzes ist eine verantwortliche Person als Brandschutzbeauftragter zu bestellen.
Die erforderliche Feuerlöschausrüstung richtet sich im Einzelnen nach Art und Umfang der Brandgefahr und nach der Möglichkeit einer wirksamen Löschhilfe durch örtliche Feuerwehren.
Im Gebrauch der Feuerlöscheinrichtungen ist eine genügende Anzahl von Beschäftigten zu unterweisen. Die Unterweisungen sind mindestens halbjährlich zu wiederholen und mindestens einmal jährlich mit einer Übung zu verbinden.
Sind die örtlichen Feuerwehren nicht in der Lage, rechtzeitig oder in ausreichen dem Maße Löschhilfe zu leisten, sind eigene Feuerwehren aufzustellen.