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Die §§ 9 bis 12 gelten auch für die Inhaber des Bergmannsversorgungsscheins, die der Arbeitgeber beschäftigt, ohne nach diesem Gesetz hierzu verpflichtet zu sein.
Der Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheins wird, auch wenn er kein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch im Sinne des § 2 Absatz 2 oder…
Die §§ 9, 11 Abs. 1, 2, 4 und § 12 gelten auch für diejenigen Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheins, die der Arbeitgeber beschäftigt, ohne nach diesem…
Die Zustimmung der Zentralstelle ist nicht erforderlich, wenn der Inhaber des Bergmannsversorgungsscheins ausdrücklich nur befristet, auf Probe oder für einen…
Den Bergmannsversorgungsschein nach diesem Gesetz erhalten auf Antrag Bergleute, die während ihrer Untertagebeschäftigung im nordrhein-westfälischen Bergbau die…
Private Arbeitgeber - mit Ausnahme der Bergwerksbetriebe - und Arbeitgeber der öffentlichen Hand (Arbeitgeber) sind verpflichtet, in ihren Betrieben und…
Der Arbeitgeber hat unter denjenigen Inhabern eines Bergmannsversorgungsscheins das Recht auf Auswahl, die bereit sind, mit ihm ein Beschäftigungsverhältnis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.