Gesetze
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Die Durchführung dieses Gesetzes obliegt der Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein. Zentralstelle für den Bergmannsversorgungsschein ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, obliegt die Durchführung der sich aus dem Gesetz ergebenden Aufgaben der Zentralstelle für den…
Die Aufgaben nach dem Gesetz über den Bergmannversorgungsschein werden mit Wirkung vom 1. Januar 2008 als landesweite Zuständigkeit auf den Landschaftsverband…
Der Landschaftsverband Rheinland und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sind insbesondere zuständig für die Geltendmachung der in § 81a des…
Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) obliegt die Durchführung dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen…
Das für Bergwesen zuständige Ministerium ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Im übrigen ist das Staatliche Amt für Arbeitsschutz zuständig für die Durchführung dieser Verordnung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.