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Arbeitgeber, die über mindestens einhundert Arbeitsplätze im Sinne des § 4 verfügen, haben auf 1 v. H. der Arbeitsplätze Inhaber der Bergmannsversorgungsscheins zu beschäftigen.
Der Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheins wird, auch wenn er kein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch im Sinne des § 2 Absatz 2 oder…
Bei der Berechnung sich ergebende Bruchteile von 0,5 und mehr sind aufzurunden, bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen…
Der Arbeitgeber hat sich innerhalb seiner Pflichtzahl um eine sinnvolle Beschäftigung der Inhaber des Bergmannsversorgungsscheins zu bemühen. Bei der Auswahl…
Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Arbeitgeber, die über wenigstens 50 Arbeitsplätze verfügen, auf 2 v. H. der Arbeitsplätze…
Der Arbeitgeber hat sich innerhalb seiner Pflichtziffer um eine sinnvolle Beschäftigung der Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheins zu bemühen. Bei der…
Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitsplätze in seinem Betrieb nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit Inhabern eines Bergmannsversorgungsscheins zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.