BWahlGFristAbkV 2024 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 BWahlGFristAbkV 2024InkrafttretenVerordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag § 1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1