Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Cannabisgesetz (Cannabisgesetz-Zuständigkeitsverordnung - CanGZustVO) Vom 25. Juni 2024*)
Die in den §§ 1 und 2 genannten zuständigen Behörden werden ermächtigt, die ihnen übertragenen Befugnisse durch Rechtsverordnung an ihre nachgeordneten Behörden zu übertragen.
§ 3 CanGZustVO
§ 3 CanGZustVOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen