Anlage ChemikAusbV 2009
Abschnitt I: Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1Lfd. Nr.AusbildungsberufsbildZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsabschnitt1. – 52. Woche53. – 90. Woche91. – 182. Woche1234I.1Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 1) während der gesamten Ausbildung zu vermittelnI.2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 2) I.3Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care) (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 3)I.3.1Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 3.1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln I.3.2Anlagensicherheit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 3.2) I.3.3Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 3.3)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere I.3.4Einsetzen von Energieträgern (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 3.4) 6I.3.5Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 3.5) 3*)I.3.6Qualitätsmanagement, Kundenorientierung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 3.6) während der gesamten Ausbildung zu vermittelnI.3.7Kostenorientiertes Handeln (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 3.7) I.4Arbeitsorganisation und Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 4)I.4.1Planen und Steuern von Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 4.1) I.4.2Arbeiten im Team (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 4.2) 32*) während der gesamten Ausbildung zu vermittelnI.4.3Informations- beschaffung, Dokumentation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 4.3) I.4.4Kommunikations- und Informationssysteme (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 4.4) I.5Umgehen mit Arbeitsstoffen und Bestimmen von Stoffkonstanten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 5) 104 4 4I.6Verfahrenstechnische Grundoperationen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 6) 12 6I.7Installationstechnische Arbeiten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 7) 10I.8Instandhaltung von Fördermitteln (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 8) 24I.9Messtechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 9) 4 10I.10Betreiben von Produktionsanlagen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 10) 22 6I.11Thermische und mechanische Verfahrenstechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 11)Destillieren und Rektifizieren 10Filtrieren, Zentrifugieren, Sedimentieren 10I.12Instandhaltung von Produktions- einrichtungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 12) 8I.13Steuer- und Regelungstechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 13) 12I.14Optimieren von Produktionsabläufen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 14) 8
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
Beziehung des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden erläutern
persönliche Schutzausrüstungen unterscheiden und handhaben
Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Funktionsfähigkeit erhalten
Explosionsgefahren beschreiben und Maßnahmen zum Explosionsschutz ergreifen
Maßnahmen zum Schutz gegen die gefährlichen Wirkungen des Stroms bei unterschiedlichen Netzsystemen anwenden
Kennzeichnungen und Kennzeichnungsfarben von Behältern und Fördersystemen zuordnen
Regeln der Arbeitshygiene anwenden
ergonomische Grundregeln anwenden sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit ergreifen
mit Gefahrstoffen umgehen; Gefahren erläutern und vermeiden
Exzonen, Zündschutzarten und Temperaturklassen beachten
Einrichtungen zur Anlagensicherheit unterscheiden und beachten
bei Störungen betriebsspezifische Maßnahmen einleiten
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Abfälle sammeln, lagern und für die Verwertung bereitstellen
die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten unterscheiden und unter Beachtung des Wirkungsgrades und des Gefährdungspotenzials einsetzen; Zusammenhänge der Energieumwandlung beschreiben
Wirkungsweise der Energieträger unterscheiden und Maschinen und Apparate, insbesondere Wärmetauscher, einsetzen
Fördersysteme einschließlich Armaturen bedienen und pflegen
Werkstoffe unter Beachtung ihrer mechanischen, thermischen und chemischen Eigenschaften einsetzen
Anlagenteile und Geräte zum Einsatz vorbereiten
Maßnahmen zum Schutz vor Korrosion, Verschleiß, Unterkühlung und Überhitzung ergreifen
Arbeitsmittel warten und pflegen
betriebsspezifische Instrumente des Qualitätsmanagements erläutern und aufgabenspezifisch anwenden
prozess- und kundenorientiert arbeiten
Möglichkeiten der Beeinflussbarkeit von Kosten im eigenen Arbeitsbereich nutzen
zur Einhaltung von Kostenvorgaben beitragen
Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge sowie Betriebsmittel auswählen, lagern, disponieren und bereitstellen
Fließbilder, Funktionspläne und Verfahrensvorschriften zur Planung von Arbeitsabläufen anwenden
Arbeitsabläufe festlegen und Abwicklungszeiten einschätzen. Arbeitsschritte und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben durchführen; bei Abweichung von der Planung die Arbeitsschritte auf die veränderte Situation korrigiert abstimmen
Problemlösungsmethoden anwenden
Kommunikationsregeln anwenden; Hilfsmittel zur Kommunikationsförderung einsetzen
Aufgaben im Team bearbeiten und abstimmen; Ergebnisse auswerten, kontrollieren und darstellen
Informationsquellen auswählen und unter Berücksichtigung auch fremdsprachiger Fachbegriffe anwenden
Dokumentationsarten unterscheiden
Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen
Arbeitsabläufe und -ergebnisse dokumentieren und beurteilen
betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme einsetzen
mit Standardsoftware und arbeitsplatzspezifischer Software arbeiten
Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden
chemische Gesetzmäßigkeiten, insbesondere chemische Bindung und Reaktionsfähigkeit, beachten
typische anorganische und organische Reaktionen unterscheiden
physikalische Gesetzmäßigkeiten, insbesondere Aggregatzustandsänderungen und den Einfluss von Druck und Temperatur auf Gasvolumina beachten
aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe, Alkanole, Alkanale und Karbonsäuren unterscheiden
mit Säuren, Basen, Salzen und deren Lösungen umgehen
mit Lösemitteln umgehen
mit Gasen umgehen
Arbeitsstoffe kennzeichnen und lagern
Verfahren zur Probennahme und Probenvorbereitung für die Inprozesskontrolle und Endproduktprüfung unterscheiden; Proben nehmen
Säure-Base-Titrationen durchführen und auswerten; pH-Wert bestimmen
Volumen, Masse und Dichte von Feststoffen und Flüssigkeiten bestimmen
Stoffkonstanten, insbesondere Viskosität, Brechzahl, Schmelztemperatur bestimmen und auswerten
betriebsübliche Analysenverfahren, insbesondere fotometrische oder chromatografische, anwenden und auswerten
physikalisch-chemische Gesetzmäßigkeiten beachten, insbesondere über Energieinhalte bei exo- und endothermen Reaktionen sowie den Einfluss von Druck und Temperatur auf chemische Reaktionen Auskunft geben
über den Einfluss chemischer und physikalischer Eigenschaften von Stoffen auf den Reaktionsprozess Auskunft geben und bei dessen Durchführung beachten
Grundoperationen unterscheiden, Geräte ihren Einsatzgebieten zuordnen
Stoffportionen definieren und die Zusammensetzung von Mischphasen berechnen, definierte Lösungen herstellen
Feststoff nach einem Verfahren zerkleinern und klassieren
Feststoff-Flüssigkeits-Gemische insbesondere durch Sedimentieren und Filtrieren trennen
Gemische durch Umkristallisieren und Destillieren reinigen
Feststoff trocknen
Methoden der Sorption anwenden
Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen unterscheiden; Metalle und Kunststoffe manuell bearbeiten
Rohre und Rohrleitungsteile unter Berücksichtigung von Rohrverbindungsarten und -elementen sowie Dichtungsmaterialien verbinden und abdichten
Absperrorgane Einsatzgebieten zuordnen; Absperrorgane bedienen
Wellenabdichtungen überprüfen
Fördermittel unterscheiden, prüfen und in Betrieb nehmen
beim Ein- und Ausbau von Fördermitteln mitwirken
vorbeugende Instandhaltung von Fördermitteln durchführen und dokumentieren
Messprinzipien und Einsatzgebiete von Geräten zur Bestimmung von Druck, Differenzdruck, Durchfluss, Füllstand, Menge und Temperatur unterscheiden und ihren Einsatzgebieten zuordnen
Druck, Differenzdruck, Füllstand, Durchfluss, Menge und Temperatur messen
elektrische Größen im Gleich- und Wechselstrom messen
Einrichtungen zur Erfassung und Übertragung von Signalen unterscheiden
Funktionsweise von Aktoren unterscheiden
Elementen eines Regelkreises Funktionen zuordnen
Produktionsprozesse einschließlich der Ver- und Entsorgung und unter Berücksichtigung von Umweltschutzmaßnahmen beschreiben
Anlagen oder Teilanlagen anfahren und abfahren und im Rahmen der Betriebsanweisung fahren
Geräte und Anlagen zum Destillieren und Rektifizieren, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
Flüssigkeitsgemische unter Beachtung der physikalischen Vorgänge und betriebstechnischen Vorraussetzungen sowie unter Berücksichtigung der Energieeffizienz durch Destillieren und Rektifizieren trennen
Qualität der Produkte prüfen, Abweichungen im Prozess feststellen und Maßnahmen ergreifen
Geräte und Anlagen zum Sedimentieren, Zentrifugieren und Filtrieren insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
Abweichungen im Prozess feststellen; bei Störungen Maßnahmen einleiten
Produktionseinrichtungen zur Reparatur und Wartung unter Beachtung sicherheitstechnischer Vorschriften und verfahrenstechnischer Bedingungen in und außer Betrieb nehmen
Baugruppen und Bauteile unter Beachtung bauteilspezifischer Montagebedingungen austauschen
Baugruppen und Bauteile sichern und transportieren
vorbeugende Instandhaltung von Produktionseinrichtungen durchführen und dokumentieren
logische Grundschaltungen aufbauen und prüfen
Fehler mit Hilfe von Schaltungsunterlagen eingrenzen
Produktionsanlagen mit Hilfe von PLT-Komponenten bedienen
Mess- und Regeleinrichtungen nach Vorgaben und unter Nutzung von betriebsspezifischen Plänen überprüfen und einstellen
Aufbau und Wirkungsweise von Automatisierungssystemen einschließlich speicherprogrammierbarer Steuerungen unterscheiden und ein System bedienen
Fahrweise von Anlagen oder Teilanlagen nach betrieblichen Vorgaben optimieren
Störungen im Produktionsablauf feststellen, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergreifen und bei der Beseitigung durch Fachpersonal mitwirken
Prozessabläufe dokumentieren
Abschnitt II: Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2Lfd. Nr.AusbildungsberufsbildZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsabschnitt1. – 52. Woche53. – 90. Woche91. – 182. Woche1234II.1Produktionsverfahren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 1) 10II.2Verarbeitungstechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 2) 10II.3Vereinigen von Stoffen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 3) 10II.4Trocknen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 4) 10II.5Zerkleinern (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 5) 10II.6Extrahieren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 6) 10II.7Klassieren und Sortieren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 7) 10II.8Entstauben (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 8) 10II.9Pneumatik und Hydraulik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 9) 10II.10Rohrsystemtechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 10) 10II.11Elektrotechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 11) 10II.12Automatisierungstechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 12) 10II.13Umwelttechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 13) 10II.14Labortechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 14) 10II.15Qualitätsmanagement (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 15) 10II.16Logistik, Transport und Lagerung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 16) 10II.17Kälte- und Tieftemperaturtechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 17) 10II.18Anwenden produktionsbezogener mikrobiologischer Arbeitstechniken (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 18) 10II.19Internationale Kompetenz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 19) 10II.20Digitalisierung und vernetzte Produktion (§ 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 20) 10
bei der Planung von Produktionsprozessen mitwirken
anorganische, organische, polymere oder bio- und gentechnische Produkte unter Berücksichtigung des Reaktionsverhaltens sowie gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben herstellen
Inprozesskontrolle durchführen
Produkte prüfen
bei der Planung von Verarbeitungsprozessen mitwirken
Anlagen und Teilanlagen zur Verarbeitung von Stoffen in Betrieb nehmen und nach Betriebsanweisung fahren
vorbeugende Wartung durchführen; bei Störungen Maßnahmen ergreifen
Verarbeitungsprozesse dokumentieren und Qualitätskontrollen durchführen
Anlagen und Geräte, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
Stoffe nach verschiedenen Verfahren vereinigen
Ergebnisse prüfen
Abweichungen im Prozess feststellen und Maßnahmen einleiten
Geräte und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase trocknen
den Trockengrad bestimmen
Abweichungen im Prozess feststellen und Maßnahmen einleiten
Geräte und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
Feststoffe nach verschiedenen Verfahren zerkleinern
Ergebnisse prüfen
Abweichungen im Prozess feststellen und Maßnahmen einleiten
Geräte und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
Stoffe aus Gemischen durch Fest-Flüssig- und Flüssig-Flüssig-Extraktion abtrennen
Reinheit der Fraktionen prüfen
Gefahrenpotenziale bei Abweichungen im Prozess feststellen und Maßnahmen ergreifen
Geräte und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
Stoffe durch Klassieren und Sortieren trennen
Ergebnisse prüfen
Abweichungen im Prozess feststellen und Maßnahmen einleiten
Anlagen und Geräte, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
Gase durch Entstauben reinigen
Funktionsfähigkeit der Anlagen und Geräte sicherstellen
Schalt- und Funktionspläne verschiedener Systeme handhaben
Druck in pneumatischen Systemen sowie Druck und Volumenstrom in hydraulischen Systemen messen und einstellen
funktionsgerechten Ablauf von Steuerungen überprüfen; bei Störungen Maßnahmen einleiten
im Rahmen von Inspektionen Bauteile austauschen
Funktionsfähigkeit von Rohrleitungssystemen überprüfen, bei Störungen Maßnahmen einleiten
Rohrleitungsteile und Armaturen unter Berücksichtigung verfahrenstechnischer Bedingungen und sicherheitstechnischer Vorschriften austauschen
ein- und mehradrige, geschirmte und ungeschirmte Leitungen zurichten
Installationsschaltungen unter Berücksichtigung verschiedener Leitungsarten herstellen
Zusammenhänge im Dreiphasenwechselstromkreis beschreiben; Messungen durchführen
„die fünf Sicherheitsregeln“ anwenden
Schutzeinrichtungen überprüfen, Störungen feststellen und Maßnahmen einleiten
Komponenten für Haupt- und Steuerstromkreise auswählen, einbauen, kennzeichnen und dokumentieren
elektrische Motoren unterscheiden, Motorschaltungen aufbauen und Motoren in Betrieb nehmen
Bauelementen der Elektronik Funktionen zuordnen und kontaktbehaftete Steuerungen aufbauen
Vorschriften des elektrischen Explosionsschutzes anwenden
Systeme nach Vorschriften warten
Programme für speicherprogrammierbare Steuerungen nach Vorgaben und technischen Unterlagen eingeben und testen
bei Störungen Fehler eingrenzen und Maßnahmen einleiten
Programmabläufe anhand von Funktionsplänen interpretieren
nach betrieblicher Vorgabe Parameter einstellen und Regelkreise optimieren
Geräte und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise, Einsatzgebieten zuordnen
Verfahren zur Behandlung und Reinigung von Abwässern oder Abluft durchführen
Prozess kontrollieren, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
Abfälle verwerten und beseitigen
analytische Verfahren, insbesondere unter Beachtung von Funktions- und Wirkungsweise, Einsatzgebieten zuordnen
Analyseverfahren zur Eingangs-, Prozess- und Endkontrolle anwenden, Ergebnisse auswerten und Maßnahmen einleiten
anwendungstechnische Prüfungen durchführen
Regeln Guter Herstellungspraxis (GMP), Guter Laborpraxis (GLP) oder vergleichbare Regelungen anwenden
statistische Qualitätskontrolle durchführen
Qualitätssicherungskonzept anhand betrieblicher Vorgaben für einen Verfahrensschritt entwickeln
bei der internen Überprüfung des Qualitätsmanagements mitwirken
bei der Validierung eines Verfahrens mitwirken
Anlagen und Geräte zum Lagern von Stoffen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise, Einsatzgebieten zuordnen
Stoff- und Warenströme darstellen und erfassen
Abweichungen im betrieblichen Materialfluss feststellen und Maßnahmen einleiten
Flurförderzeuge führen
Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen, Transporte sichern und durchführen
Lager betreiben
Anlagen und Geräte zum Erzeugen von Tieftemperaturen und zum Verarbeiten unter Tieftemperaturbedingungen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise, Einsatzgebieten zuordnen
Produkte unter Tieftemperaturbedingungen herstellen
Messmethoden der Tieftemperaturtechnik anwenden, bei Störungen Maßnahmen einleiten
GMP- und GLP-Regeln für Biotechnologie-Betriebe und Vorschriften zur biologischen Sicherheit beachten
grundlegende Methoden des Gentransfers beschreiben
Nährmedien herstellen und beimpfen, Kulturen anzüchten und aufarbeiten
Anlagen zur Fermentation unterscheiden, bedienen und warten
Proteine durch unterschiedliche chromatografische Verfahren trennen
Inprozesskontrolle bei der Fermentation und Trennung von Proteinen durchführen
Anlagen, insbesondere mit CIP- und SIP-Technik, reinigen und sterilisieren
biologisches Material entsorgen
fremdsprachliche Informationsquellen, insbesondere technische Regelwerke, Betriebsanleitungen und Arbeitsanweisungen, auswerten und anwenden
Auskünfte in einer Fremdsprache geben
im Rahmen der Kundenorientierung kulturelle Besonderheiten berücksichtigen
in der digitalen vernetzten Produktion selbstorganisiert arbeiten und digitale Kommunikationsmittel einsetzen sowie in virtuellen Teams mitwirken
Daten digital erfassen, prüfen, auswerten und sichern
Fehler beim Datenaustausch zwischen digitalen Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Fehler einleiten
Datenanalysen oder Simulationen für die Optimierung von Produktionsprozessen und für die vorausschauende Instandhaltung von Produktionsanlagen nutzen
Software-Applikationen des Betriebes mit mobilen und stationären Arbeitsmitteln einsetzen
digitale Medien für das Lernen im betrieblichen Alltag selbsttätig nutzen
rechtliche und betriebliche Vorgaben zum Schutz und zur Sicherheit digitaler Daten im Produktionsprozess einhalten