Verordnung über die Auflösung des Chemischen Untersuchungsamtes Vom 4. November 1987
Die bisher vom Landesamt für Umweltschutz wahrgenommenen Laborleistungen werden dem Staatlichen Institut für Hygiene und Infektionskrankheiten [1] übertragen.
§ 3 ChemUAmtAuflV SL
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