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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist zuständig für den Vollzug der in § 1 genannten Regelungen, soweit nicht in dieser oder in anderen Verordnungen oder durch Gesetz Aufgaben ausdrücklich anderen Behörden zugewiesen werden.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist zuständige Behörde für den Vollzug des Gesetzes zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten (Marktüberwachungsgesetz) vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1723) im Bereich der in § 1 genannten Regelungen.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, nach dem Batteriegesetz, dem Verpackungsgesetz und dem Marktüberwachungsgesetz. Im Übrigen gilt § 38 des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes.