DaTraGebV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 DaTraGebVHöhe der GrundgebührVerordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung § 4§ 6 Die Grundgebühr für die Bearbeitung eines Antrags beträgt 4 000 Euro. § 4§ 6