Verordnung zur Umsetzung der Notifizierung zur Anwendung der Anrechnungsmethode bei bestimmten Einkünften nach dem deutsch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommen
Diese Verordnung ist auf Steuern anzuwenden, die für Zeiträume ab dem 1. Januar 2019 erhoben werden.
§ 3 DBATURNV
§ 3 DBATURNVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen