Verordnung zur Umsetzung der Notifizierung zur Anwendung der Anrechnungsmethode bei bestimmten Einkünften nach dem deutsch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 DBATURNV
§ 4 DBATURNVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen