Art. 6 Abs. 1 32024L2823RICHTLINIE (EU) 2024/2823 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Sinne der Artikel 4 und 5 gilt ein Design als der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wenn es nach der Eintragung oder auf sonstige Weise bekannt gemacht,…
Art. 8 Abs. 1 32026R0715VERORDNUNG (EU) 2026/715 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2026 über das Unionsdesign (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Sinne der Artikel 6 und 7 gilt ein Design als der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wenn es nach der Eintragung oder auf andere Weise bekannt gemacht, oder…
Art. 12 Abs. 2 32026R0715VERORDNUNG (EU) 2026/715 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2026 über das Unionsdesign (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Design als der Öffentlichkeit innerhalb der Union zugänglich gemacht, wenn es in solcher Weise bekannt gemacht, ausgestellt, im…
Art. 30 Abs. 2 32024L2823RICHTLINIE (EU) 2024/2823 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Ist das Design eingetragen, so sind — vorbehaltlich der Bestimmungen des nationalen Rechts zum Schutz berechtigter Interessen Dritter — weder die Wiedergabe des…
Erwägungsgrund 15 32024L2823RICHTLINIE (EU) 2024/2823 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dem Rechtsinhaber wird Schutz durch Eintragung eines Designs für diejenigen Designmerkmale eines Erzeugnisses oder eines Teils davon gewährt, die in einer…