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Gemäß den Bestimmungen des Deutsch-Französischen Abiturs des Artikels 10 der Anlage I des Abkommens vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II eines Deutsch-Französischen Gymnasiums durch ganze Punkte innerhalb einer Skala von 20 bis 0 Punkten bewertet, wobei 20 Punkte die beste Leistung und 10 Punkte die untere Grenze der ausreichenden Leistung darstellen. Des Weiteren gilt: Punkte/ Noten Notenbezeichnung Notes Mentions ≥ 16 und ≤ 20 sehr gut ≥ 16 et ≤ 20 très bien ≥ 14 und < 16 gut ≥ 14 et < 16 bien ≥ 12 und < 14 befriedigend ≥ 12 et < 14 assez bien ≥ 10 und < 12 ausreichend ≥ 10 et < 12 passable ≥ 5 und < 10 mangelhaft ≥ 5 et < 10 insuffisant ≥ 0 und < 5 ungenügend ≥ 0 et < 5 très insuffisant Die Notenbezeichnungen gelten für die Sekundarstufe II mit Ausnahme des Zeugnisses über das Bestehen des Deutsch-Französischen Abiturs und der Urkunde des Deutsch-Französischen Abiturs. Hierfür werden die entsprechenden Notenabstufungen von den zuständigen Behörden der Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.