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Über die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers entscheidet die Klassenkonferenz unter dem Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters oder des Proviseur Adjoint oder deren Stellvertretung. Die Klassenkonferenz befasst sich mit allen pädagogischen Fragen, die für die Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler und das Klassengeschehen von Bedeutung sind, und legt die Zeugnisnoten fest.
Die oder der Vorsitzende und alle Fachlehrkräfte einer Klasse nehmen an Entscheidungen teil, die die Versetzung der Schülerinnen und Schüler dieser Klasse betreffen. Im Falle einer Abstimmung sind alle Fachlehrkräfte, die in der jeweiligen Klasse unterrichten, und die oder der Vorsitzende stimmberechtigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.